Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
1. Geltung
1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge mit AGB abgekürzt) wie unter www.flexisys.at/agb.php kundgemacht sind Bestandteil jeden Vertrages, den die Flexisys e.U. (in weiterer Folge mit Flexisys abgekürzt), den Flexisys mit einem Vertragspartner schließt (in weiterer Folge als Unternehmer bezeichnet). Die Angebote von Flexisys richten sich ausschließlich an Unternehmer. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen mit einem Vertragspartner gelten nur insoweit, als dass sie mit den AGB von Flexisys nicht in Widerspruch stehen. Die aktuellen Kontakt- und Firmendaten sind unter www.flexisys.at/impressum.php im Internet zu finden.
1.2 Anerkennung und Änderung der AGB
Flexisys und deren Vertragspartner erkennen diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge an, auch wenn bei zukünftigen Verträgen nicht nochmals darauf Bezug genommen wird. Sollte Flexisys die AGB ändern, so wird sie ihre Vertragspartner von dieser Änderung ein Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail informieren. Sofern nicht binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung dieser von einem Vertragspartner widersprochen wird, gilt sie als akzeptiert.
Sollten Bestimmungen älterer AGB sich mit Bestimmungen neuerer AGB widersprechen, so gelten immer die neuen AGB. Evt. anderslautende Änderungen in alten AGB finden keine Anwendung mehr.
1.3 Änderungen schriftlich oder schriftlich (oder elektronisch)
In den AGB wird an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass Änderungen nur „schriftlich“ oder nur „schriftlich (oder elektronisch)“ erfolgen können. Konkret damit gemeint ist folgendes:
Schriftlich: Das bedeutet, dass aus einem physischen Dokument der Inhalt genau hervorgehen muss und beide Vertragspartner unterzeichnen manuell dieses aufgesetzte Schreiben. Evt. als Unterschriften kopierte Grafiken sind ungültig.
Schriftlich (auch elektronisch): Das bedeutet, dass auch rein per E-Mail (Angebot, Annahme) etwas vereinbart werden kann. Unterschriften sind in diesem Fall nicht nötig.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Ausschließlich B2B – nur Unternehmer
Flexisys bietet seine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern an. Insbesondere richten sich die Angebote von Flexisys nicht an Konsumenten, auch genannt Verbraucher.
2.2 Allgemeines
Angebote von Flexisys sind freibleibend und Flexisys ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Das tatsächliche Angebot von Unternehmern erfolgt durch Erteilung des Auftrages an Flexisys. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt erst
a) nach erfolgreicher Domainregistrierung.
b) nach erfolgreichem Domain-Transfer.
c) nachdem Flexisys für den Unternehmer einen virtuellen Server eingerichtet hat.
d) nachdem Flexisys für den Unternehmer einen physischen Server eingerichtet hat.
e) nachdem Flexisys für den Unternehmer manuelle Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, getrennte Sicherung von Homepage und Datenbank, Installation oder Konfiguration von Software, etc.) fertiggestellt hat.
oder mit der Leistungserbringung eines dieser Punkte a) bis e) bereits begonnen hat (beispielsweise indem Flexisys einen neuen physischen Server für den Unternehmer bestellt hat), sofern Flexisys den Unternehmer darüber informiert hat.
2.3 Bindung an Angeboten
Der Unternehmer ist in jedem Fall an sein Angebot für die Dauer einer Woche gebunden. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Das Abgehen der Formerfordernis der Schriftform muss schriftlich vereinbart werden.
3. Preise und Leistungen
3.1 Leistungen von Flexisys
Unternehmensgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb von virtuellen Servern sowie die Verwaltung von Domainnamen.
3.2 Währung, Umsatzsteuer (USt.)
Die Verrechnung erfolgt in Euro (€). Sofern bei Beträgen nicht extra dabei steht, ob diese inkl. oder exkl. USt. sind, sind diese immer exkl. 20 % USt.
3.3 Stundensätze
Für Dienstleistungen, soweit kein Pauschalbetrag vereinbart wurde, gilt unserer allgemeiner Stundensatz von 30 Euro netto pro angefangener Viertelstunde.
3.4 Preise und Preisänderungen
Es gelten die auf unserer Homepage www.flexisys.at angeführten Preise.
3.5 Zahlungsweise
Die Bezahlung der Dienstleistungen von Flexisys kann durch aktive Überweisung durch den Unternehmer erfolgen oder indem der Unternehmer Flexisys einen Bankeinzug erteilt. Eine Zahlung des Unternehmers gilt erst dann als geleistet, wenn Sie auf einem Bankkonto von Flexisys einlangt.
3.6 Rückbuchungen
Sollte die Bank des Unternehmers im Falle eines erteilten Bankeinzuges den abgebuchten Betrag zurückbuchen, so wird Flexisys den Unternehmer darüber informieren und weiters 15 Euro Spesen dem Unternehmer in Rechnung stellen. Diese Spesen dienen zur Abgeltung der zusätzlichen Bankspesen, die Flexisys dadurch entstehen, sowie für den entstehenden Mehraufwand durch die Rückbuchung.
3.7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers von mehr als 14 Tagen ist Flexisys berechtigt, Dienstleistungen des Unternehmers bis vollständigem Zahlungseingang aller offenen Rechnungsbeträge auszusetzen. Auch bei Aussetzen unserer Leistungen oder Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung durch Flexisys, bleiben die ausgestellten Rechnung weiterhin gültig, da die Aufwände und Kosten von Seiten Flexisys zum Großteil schon vorab auftreten (Betrieb der Hostsysteme der physischen Server, die für den Betrieb der virtuellen Server möglich sind).
Außerdem ist Flexisys bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten z.B. durch Beauftragen eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts, an den Unternehmer weiterzuverrechnen sowie bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
3.8 Entstandene Spesen durch Zahlungsverzug
Flexisys ist berechtigt bei Unternehmern Accounts so lange gesperrt zu lassen, bis der Unternehmer sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstandene Kosten (Mahnungs-, Inkasso-, Rechtsanwaltskosten, etc.) beglichen hat.
3.9 Leistungserbringung durch Dritte
Flexisys ist berechtigt zur Leistungserbringung teilweise oder ganz auf Subunternehmer oder Partner zurückzugreifen. Auch bei einer Änderung dieser ist Flexisys nicht verpflichtet, Unternehmer darüber zu informieren.
3.10 Technische Veränderungen, Wartungsarbeiten
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Flexisys jederzeit und ohne Benachrichtigung der Unternehmer technische Veränderungen an Diensten oder Geräten vornehmen darf, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder es notwendig ist, um die eingesetzte Technik am neuesten Stand zu halten. Flexisys wird diese Wartungsarbeiten vorher schriftlich (oder elektronisch) ankündigen, sofern diese nicht umgehend durchgeführt werden müssen, um ein aktuell bekannt gewordenes Sicherheitsproblem zu lösen.
3.11 Kostenfreie Leistungen
Werden kostenfreie Leistungen erbracht, wie beispielsweise unter Punkt 3.12 und 3.13 beschrieben, so kann Flexisys diese jederzeit, für einzelne oder alle Unternehmer, ohne Angabe von Gründen und für unbestimmte Zeit ohne Benachrichtigung der Unternehmer aussetzen.
3.12 Support
Sämtliche Leistungen inkludieren keinen Support. Flexisys stellt technische Dienstleistungen bereit und übermittelt dem Unternehmer die für die Nutzung der Dienste notwendigen Zugangsdaten. Eine darüberhinausgehende Hilfestellung bei der Verwendung und Konfiguration des virtuellen Servers sowie bei der Benutzung evt. Verwaltungssoftware sind ein freiwilliges Service von Flexisys.
3.13 Datensicherung
Flexisys sichert alle Daten der Unternehmer täglich und bewahrt jede Datensicherung 7 Tage lang auf. Diese Backups sind ebenfalls ein freiwilliges Service von Flexisys. Flexisys ist nicht zur Wiederherstellung evt. versehentlicher oder absichtlicher gelöschter Daten verpflichtet.
4. Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
4.1 Schad- und Klagloshaltung
Der Unternehmer hält die von Flexisys erbrachten Leistungen für schad- und klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen Vertretung von Flexisys.
4.2 Haftung
Flexisys haftet bei Geschäften mit Unternehmern ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat bei einem Unternehmergeschäft der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter bei Geschäften mit Unternehmern, ist ausgeschlossen. Flexisys erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Soweit die Haftung für Schäden durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf das vereinbarte Engelt des zugrunde liegenden Geschäfts beschränkt.
4.3 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.4 Aufhebung des Vertrages
In jedem Fall ist der Unternehmer erst nach einer angemessenen Frist von Flexisys zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, nachdem er Flexisys von dem Problem schriftlich (oder elektronisch) in Kenntnis gesetzt hat. Sollte der Versuch das Problem zu beheben von Flexisys innerhalb dieser Frist erfolglos oder ausgeblieben sein, ist der Unternehmer zur Aufhebung des Vertrages berechtigt. Allfällige Schadenersatzansprüche sind jedenfalls auf die Höhe des Betrages beschränkt, die als Engelt für die konkrete Leistung vereinbart war.
4.5 Aufrechnung offener Forderungen
Bei Unternehmern ist die Aufrechnung offener Forderungen gegenüber Flexisys nur dann möglich, wenn Flexisys zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen. Sie ist auch dann möglich, wenn die Gegenforderung von Flexisys anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
4.6 Übertragung des Vertragsverhältnisses
Nur bei schriftlicher Zustimmung von Flexisys, ist der Unternehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Für Forderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Unternehmer auch der neue Unternehmer als Gesamtschuldner. Im Falle einer Vertragsübernahme werden sämtliche Ansprüche, Rechte und Pflichten des bisherigen Unternehmers auf den neuen Unternehmer übertragen.
5. Verfügbarkeitsgarantie
Flexisys legt größten Wert auf eine ständige Verfügbarkeit aller Dienste. Trotzdem kann es aufgrund von Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzungen, Hackerangriffen oder höherer Gewalt zu Ausfällen kommen. Flexisys ist sehr bestrebt diese Ausfälle so kurz wie möglich zu halten und gibt daher eine 99 %ige Verfügbarkeitsgarantie ihrer Dienste ab. Sollte die Verfügbarkeit in einem Monat nicht erreicht werden, erhält der Unternehmer auf Wunsch die monatliche Gebühr für seinen virtuellen Server gutgeschrieben. Weitere Schadenersatzansprüche gegen Flexisys können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung seitens Flexisys geltend gemacht werden. In jedem Falle einer Störung wird Flexisys versuchen so rasch wie möglich die Verfügbarkeit der Dienste wiederherzustellen, sichert aber gleichzeitig keine bestimmte Zeit zu, innerhalb dieser die Verfügbarkeit wieder hergestellt wird.
6. Pflichten der Unternehmer
6.1 Zugangsdaten zum Kundenbereich von Flexisys
Jeder Unternehmer erhält Zugangsdaten in Form eines Benutzernamens und Passwortes, die es ihm ermöglichen in den Kundenbereich von Flexisys einzusteigen und dort seinen Account zu verwalten. Die Verantwortung, Sicherstellung und Schutz gegen Missbrauch dieser Zugangsdaten und aller evt. Schäden und Folgeschäden liegen einzig und allein beim Unternehmer. Der Unternehmer kann sein Passwort jederzeit online ändern und dieses wird verschlüsselt von Flexisys gespeichert und kann auch von Flexisys nicht eingelesen, sondern nur mit einem neuen Passwort überschrieben werden.
6.2 Passwortänderung
Flexisys führt keine Aufzeichnungen darüber, wann und von wem ein Passwort geändert wurde. Der Unternehmer hat das Recht, auf eigene Verantwortung das Passwort an Dritte weiterzugeben, haftet aber gleichzeitig für alle evt. Schäden und Folgeschäden, die sich daraus ergeben.
6.3 E-Mail-Adresse des Unternehmers
Der Unternehmer verpflichtet sich im Besitz einer E-Mail-Adresse zu sein und diese regelmäßig (durchschnittlich wenigstens 2x die Woche) abzufragen. Weiters verpflichtet sich jeder Unternehmer, sämtliche von ihm angegebenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail), insbesondere seine aktuelle E-Mail-Adresse, bei Flexisys stets am neuen Stand zu halten und Flexisys umgehend zu informieren, sollten sich Daten ändern.
6.4 E-Mail zur Kommunikation
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass primär E-Mail als Kommunikationsmedium verwendet wird und Flexisys alle Dienstleistungen, soweit sinnvoll und vernünftig möglich, über Internetdienste wie eine Weboberfläche oder per E-Mail anbieten wird.
6.5 Meldung von Störungen und Mängeln
Der Unternehmer ist verpflichtet, Flexisys von jeglicher Unterbrechung oder Störung von Internetdiensten unverzüglich zu informieren, um Flexisys die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen - aus welchem Grund auch immer - mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Unternehmer diese Verständigungspflicht, übernimmt Flexisys für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen (z.B. Kosten für den Unternehmer durch Dritte) keine Haftung. Weiters ist der Unternehmer verpflichtet, sofern es ihm möglich und zumutbar ist, an der Behebung der Störung mitzuwirken.
Verbot jeglichen Missbrauchs von Diensten
Der Unternehmer verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu missbrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für Flexisys oder andere, sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Unternehmer verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, Flexisys unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Es besteht ein Anspruch von Flexisys auf Schad- und Klagloshaltung, unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des vorigen Punktes.
Wenn für Flexisys ein begründeter Verdacht besteht, dass durch Aktionen oder Anschlüssen eines Unternehmers Verbindungs- oder Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheitsgefährend oder betriebsstörend für Flexisys oder Dritte sind, illegal oder belästigend (gem. § 107 TKG) sind, ohne vorherige Warnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten, die sich aus Erkennung, Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher sonstiger damit in Zusammenhang stehender Aufwände ergeben, werden mit den von Flexisys üblichen Stundensätzen dem Unternehmer verrechnet. Flexisys übernimmt keine Haftung für evt. Schäden, die sich aus dieser Trennung vom Internet ergeben.
6.7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Der Unternehmer ist verpflichtet, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten von Flexisys Stillschweigen zu bewahren.
6.8 Soldarische Haftung des Auftraggebers
Auch wenn ein Unternehmer für eine andere juristische oder natürliche Person oder Personengesellschaft etwas bestellt und diese die offenen Rechnungen nicht begleicht, haftet der ursprüngliche Auftraggeber solidarisch mit. Flexisys ist berechtigt, anstelle des anderen Rechnungsempfängers von ihm das Geld einzufordern.
7. Datenschutz, -sicherheit, -speicherung, verarbeitung und weitergabe
7.1 Datensicherheit
Flexisys ergreift alle technisch und wirtschaftlich möglichen und ihr zumutbaren, bekannten Maßnahmen, um alle erhaltenen und gespeicherten Daten zu schützen. Sollte jemand es auf illegale Art und Weise schaffen, Zugang zu den Daten zu gelangen, haftet Flexisys jedoch nicht dafür.
7.2 Keine Weitergabe an Dritte
Kundendaten von Unternehmern werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist.
7.3 Datenspeicherung und -verarbeitung
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Flexisys allgemeine personenbezogene Daten über ihn speichert, insbesondere Vorname, Nachname, Berufsbezeichnung, Geburtsdatum, Titel, akademischer Grad, Anschrift, Handy-, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge. Weiters werden Bankdaten, Kreditkarten- und Zahlungsinformationen gespeichert sowie bei Unternehmern auch Firmenname, Branche, UID- und Firmenbuchnummer.
Flexisys ist sehr bestrebt auf Wünsche, Gewohnheiten, Verhalten und Bedürfnisse der Unternehmer so weit wie möglich einzugehen und wird daher für Planungs-, Marketings- und Kostenrechnungszwecken vorhandene Informationen und Daten (wie z.B. Besucherverhalten auf eigenen Webseiten oder Nutzung unserer Dienste) bis max. fünf Jahre nach Vertragsbeendigung speichern und im Gesamten auf verschiedene Arten und Weisen auswerten, um noch besser auf Unternehmer eingehen zu können. Eine personenbezogene Auswertung findet nicht statt. Ebenso erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte, sofern es nicht zur Durchführung oder Aufrechterhaltung unserer Dienste zwingend notwendig ist, ein Gerichtsbeschluss vorliegt, oder gem. § 106 Abs. 3 TKG ermächtigt ist, belästigte Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekanntzugeben.
Der Unternehmer erklärt sich weiters damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung Flexisys zugegangene Informationen und Daten zur Abwicklung der Geschäftsverhältnisse zu speichern und automatisiert zu verarbeiten. Beispielsweise handelt es sich hierbei um nicht personenbezogene Verbindungsdaten von eigenen und fremden Rechnern sowie Logdateien. Diese werden zum eigenen Schutz, aus gesetzlicher Verpflichtung und zur Behebung technischer Mängel von Flexisys gespeichert.
7.4 Aufnahme in Teilnehmerverzeichnis und Referenzliste
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) darf Flexisys ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Anschrift und Homepage-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichem schriftlichen (oder elektronischen) Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Unternehmer gestattet Flexisys darüber hinaus die Aufnahme seines Namen bzw. Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Homepage von Flexisys veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (oder elektronisch) widerrufen werden. Eine Listung als Referenzkunde bei Flexisys ist ein freiwilliges Angebot von Flexisys. Flexisys ist nicht verpflichtet, Unternehmer in die Referenzliste aufzunehmen.
7.5 Weitergabe von Daten bei Zahlungsverzug
Sollte der Unternehmer mit der Zahlung um mehr als 30 Tage im Rückstand sein oder die vom Unternehmer zuletzt mitgeteilte Postadresse nicht mehr aktuell sein, ist Flexisys berechtigt, Daten über den Unternehmer und/oder das Kunden- und Zahlungskonto (Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung, Bewegungen auf dem Zahlungskonto) zur Verwaltung und Führung des Zahlungskontos, zur Abwicklung und Einziehung der Belastungen auf dem Bankkonto des Unternehmers und zur Verhinderung von Betrug zu verarbeiten und an Gesellschaften, an denen Flexisys zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Zustimmungserklärung direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, an Lieferanten, Rechtsanwälte und andere, die mit der Eintreibung der Schulden auf Ihrem Zahlungskonto befasst sind, zu den oben genannten Zwecken übermitteln.
7.6 Whois
Flexisys muss bei Domain-Transaktionen die Adress- und Kontaktdaten des Domain-Inhabers an die jeweilige Registrierungsstelle weitergeben und diese veröffentlicht diese Daten im sog. Whois. Flexisys wird versuchen, sofern administrativ, technisch zumutbar, rechtlich erlaubt und möglich, die persönlichen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) im Whois-Eintrag zu verstecken, um Unternehmer vor Spam zu schützen. Auf Wunsch wird Flexisys gerne die Kontaktdaten anzeigen, wenn es gewünscht wird.
7.7 Cookies
Der von Flexisys eingesetzte Google Analytics Code speichert zur Besuchererkennung (ob neuer oder wiederkehrender Besucher) einen Cookie mit einer eindeutigen ID für die Dauer von 2 Jahren.
Der Flexisys Online-Shop speichert sog. Session-Cookies auf den Rechnern der Besucher ab Betreten des Shops, damit das Führen eines Warenkorbes möglich ist. Nach Schließen des Browsers des Besuchers (= Beendigung dieser Session) werden diese Cookies automatisch gelöscht.
7.8 Einverständnis zu E-Mail-Werbung
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, von Flexisys in unregelmäßigen Abständen Produkt- und Unternehmensinformationen per E-Mail zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen – auch bereits im Zuge der Erstbestellung - widerrufen werden.
7.9 Kontakt
Infos, Anregungen, Datenauskünfte und Reklamationen senden Sie bitte an: office@flexisys.at
8. Vertragsbeendigung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen
8.1 Vertragsdauer
Jedes Vertragsverhältnis mit einem Unternehmer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
8.2 Vertragsverlängerung
Jede Dienstleistung mit einem bestimmten Leistungszeitraum (z.B. 1 Jahr) wird nach Ablauf automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert, sofern diese nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Dieser Leistungszeitraum muss nicht mit dem Zahlungsintervall übereinstimmen (z.B. kann eine Leistung immer über jeweils 1 Jahr laufen, wird aber nur monatlich oder quartalsweise verrechnet).
8.3 Vertragsbeendigung durch den Unternehmer, Kündigungsfrist
Sämtliche Dienstleistungen sind ein Monat vor Ablauf (= Verlängerung) schriftlich und unterschrieben (per Fax, oder elektronisch eingescannt per E-Mail, per Post) zu kündigen. Jegliche Information vom Unternehmer ohne Unterschrift, dass etwas gekündigt werden soll, ist eine reine Kündigungsabsicht. Erst mit Einlangen des ausgefüllten und unterschriebenen Kündigungsformulars, wird die Kündigung wirksam. Als Zeitpunkt der Kündigung zählt das Datum, an dem das Kündigungsformular bei Flexisys einlangt. In jedem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge. Bei Vertragsbeendigung wird Flexisys umgehend den gekündigten virtuellen Server mit allen darauf befindlichen Daten löschen. Der Unternehmer hat selbst für eine rechtzeitige Sicherung bzw. ein rechtzeitiges Herunterladen seiner Daten Sorge zu tragen.
8.4 Vertragsbeendigung durch Flexisys, Kündigungsfrist
Flexisys hat das Recht zu gleichen Bedingungen wie der Unternehmer in Punkt 8.3, ein Vertragsverhältnis oder Teile davon (z.B. einzelne Domains) ohne Angabe von Gründen per Ablauf (= Laufzeitende) zu kündigen. Auch hier erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge.
8.5 Sofortige Vertragsauflösung durch Flexisys, keine Kündigungsfrist
Flexisys ist zur sofortigen Vertragsauflösung (und infolge Rückgabe oder Löschung der Domainnamen) berechtigt, wenn es für Flexisys unzumutbar ist, dass bestehende Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten, der Unternehmer in Zahlungsverzug wie unter Punkt 3.7 beschrieben gerät, ein Missbrauch von Diensten vorliegt wie unter Punkt 6.6 beschrieben, der Unternehmer in Insolvenz gerät, der Konkursantrag mangels Masse abgelehnt wurde, der Unternehmer bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, die Flexisys vom Abschluss eines Vertrages abgehalten hätten.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Gesetzliche Bestimmungen
Soweit gesetzlich möglich, gelten die zwischen Vollkaufleuten gesetzlichen Bestimmungen (ausgenommen Privatkunden). Weiters gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
9.2 Übertrag an verbundene Unternehmen
Flexisys ist berechtigt, Vertragsverhältnisse an verbundene Unternehmen im Sinne des UGB zu übertragen. Im Falle dessen wird der Unternehmer von Flexisys auf eine solche Vertragsübernahme hingewiesen. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Flexisys oder ein Eigentümerwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird Korneuburg, Österreich vereinbart.
Als Gerichtsstand wird für Unternehmer Korneuburg, Österreich vereinbart.
9.4 Internet Ombudsmann als Streitschlichtungsstelle
Flexisys und die Unternehmer erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtung an: Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, Web: www.ombudsmann.at
9.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder gänzlich ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht. In diesem Fall gilt als vereinbart, was wirtschaftlich dem nächsten entspricht.
10. Besondere Bestimmungen bei Domainnamen
10.1 AGB und Bestimmungen der Registrierungsstellen und Partner
Der Unternehmer akzeptiert neben den AGB von Flexisys auch die AGB, Geschäfts- und Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstellen und die evt. Partner, die Flexisys mit Domain-Transaktionen (Registrierung, Update, Inhaberwechsel, Transfer, Kündigung/Löschung) beauftragt. Flexisys wird auf Wunsch all diese Dokumente gerne dem Unternehmer übermitteln. Eine Änderung evt. Partner kann jederzeit ohne Information und Zustimmung der Unternehmer erfolgen. Flexisys handelt in jedem Falle nur als Vermittler zwischen Registrierungsstelle und Domain-Inhaber (= meist auch Kunde als Unternehmer) und daher kommt der Vertrag immer auch zwischen Registrierungsstelle und Domain-Inhaber zustande. Auf Wunsch ist Flexisys gerne bei der Suche nach den AGB und Bestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle behilflich.
10.2 Registrierung und Transfer einer Domain, Whois-Check
Flexisys wird versuchen die gewünschte Domain (= Internet-Adresse auch -Adresse genannt) im Auftrag des Unternehmers zu registrieren oder diese von einem anderem Provider zu übernehmen, sofern es administrativ, technisch und rechtlich möglich ist. In den Registrierungs-, Transfer- bzw. Jahresgebühren sind die Gebühren der jeweiligen Registrierungsstellen bereits enthalten. Weiters sind in diesen Gebühren die Nutzung unserer Nameserver (DNS-Einträge) sowie die gesamte administrative Abwicklung (Rechnungstellung, Buchhaltung, etc.) bereits inkludiert, sodass die Gebühren der Registrierungsstellen nur einen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
10.3 Prioritätsprinzip
Dem Unternehmer ist bekannt, dass die tatsächliche Vergabe von Domains durch die jeweilige Registrierungsstelle erfolgt und diese nach dem Prioritätsprinzip (first come – first serve) vorgeht. Flexisys wird immer versuchen die gewünschte Domain so schnell es ihr möglich ist, bei der jeweiligen Registrierungsstelle in Auftrag zu geben.
10.4 Möglichkeiten zur Registrierung
Der Unternehmer kann über die bekannten Schnittstellen (E-Mail oder Online-Shop) den unwiderruflichen Auftrag zur Domainregistrierung erteilen. Wenn der Unternehmer es wünscht, werden auch neue Domains über telefonischen Auftrag registriert, sofern es sich nur um ein bis zwei Domainnamen handelt.
10.5 Auftragsbestätigung
Flexisys nimmt den Auftrag einer Domain-Transaktion erst entgegen, wenn dieser schriftlich (oder elektronisch) von Flexisys bestätigt oder im Falle eines Transfers, der Transfer gestartet wurde.
10.6 Keine Prüfung von Domainnamen
Der Unternehmer nimmt zur Kenntnis, dass Flexisys die betreffenden Domainnamen bei Domain-Transaktionen nicht prüft, da Flexisys einerseits keine rechtliche Kompetenz ausweist, auch kein Rechtsanwalt ist und teilweise die Domain-Transaktionen vollkommen automatisiert ablaufen und daher auch keine manuelle Sicht der Domainnamen erfolgt. Bei allfälligen Verletzungen irgendwelcher Rechte des Domainnamens betrefft (beispielsweise Marken-, Namens-, sonstige Schutzrechte) haftet einzig und allein der Unternehmer und hält Flexisys dabei völlig schad- und klaglos.
10.7 Verrechnung
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Flexisys, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach erfolgreicher Domainregistrierung oder nach erfolgtem Domain-Transfer, diese sofort für die auf der Homepage angegebene Laufzeit in Rechnung stellt.
10.8 Domain-Transaktionen mit erheblichem Aufwand
Ist eine Domain-Transaktion bei einem Unternehmer für Flexisys mit erheblichem Aufwand verbunden, so wird Flexisys ihn schriftlich (oder elektronisch) darüber informieren und ihm einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Der Unternehmer hat dann die Möglichkeit dieses Angebot von Flexisys anzunehmen oder abzulehnen. Sollten sich bis zur Annahme des Angebotes der Umfang des Aufwandes geändert haben, so wird Flexisys den Unternehmer darüber ebenfalls schriftlich (oder elektronisch) informieren.
10.9 Kündigung von Domains durch den Domain-Inhaber
Im Falle einer Domainkündigung durch den Domain-Inhaber (= oftmals der Kunde als Unternehmer, muss aber nicht sein), wird Flexisys die Domain im Auftrag des Domain-Inhabers bei der jeweiligen Registrierungsstelle löschen lassen, sofern Flexisys eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift des Domain-Inhabers (oder im Falle einer Firma einer zeichnungsberechtigten Person) vorliegt.
10.9.1 Kündigung von Domains durch Flexisys
Im Falle einer Vertragsauflösung durch Flexisys, wird Flexisys alle Domains des Unternehmers bzw. des/der Domain-Inhaber/s, sofern es Flexisys administrativ und technisch zumutbar und möglich ist, an die jeweiligen Registrierungsstellen zurückgeben. Diese sind anschließend vom Unternehmer selbst zu einem neuen Provider zu transferieren oder bei den jeweiligen Registrierungsstellen direkt zu kündigen.
Sollte das nicht möglich sein, wird Flexisys den Unternehmern per E-Mail darüber informieren, dass der Unternehmer 30 Tage Zeit hat, um seine Domains zu einem neuen Provider zu transferieren. Falls der Unternehmer innerhalb dieses Zeitraumes seine Domains nicht wegtransferiert, würden für Flexisys bei Ablauf (= Laufzeitende) der Domains weitere Kosten entstehen, obwohl zwischen dem Unternehmer kein Vertrag mehr mit Flexisys besteht. Daher wird Flexisys in einem solchen Fall, dass der Unternehmer es unterlassen hat, seine Domains wegzutransferieren, die betreffenden Domains per Ablauf (= Laufzeitende) löschen.
10.9.2 Zurückgabe von Domainnamen durch Flexisys
Flexisys darf jederzeit und ohne Angabe von Gründen Domainnamen an die jeweilige Registrierungsstelle zurückgeben. Der Unternehmer wird darüber schriftlich (oder elektronisch) informiert.
10.10 Streitigkeiten bei .eu-Domains
Bei Streitigkeiten .eu-Domains betreffend, erklärt der Domain-Inhaber sich einverstanden, sich den .eu Streitschlichtungsregeln, welche unter www.adr.eu abrufbar sind, zu unterwerfen.
11. Besondere Bestimmungen bei dem Betrieb von virtuellen Servern
11.1 30 Tage Rücktrittsrecht für Unternehmer
Flexisys gibt dem Unternehmer 30 Tage Zeit um herauszufinden, ob ein virtueller Server die richtige Lösung für ihn darstellt. Falls nicht, hat der Unternehmer innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit – jederzeit und ohne Angabe von Gründen – vom Vertrag zurückzutreten und evt. bereits überwiesene oder abgebuchte Beträge werden zurück überwiesen.
11.2 Verrechnung
Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass bei einer Verlängerung eines virtuellen Servers der neue Leistungszeitraum am Monatsersten des Monats in Rechnung gestellt wird, in dem der virtuelle Server verlängert wird.
11.3 Inhalte
Der Unternehmer verpflichtet sich, auf dem bereit gestellten virtuellen Server, keine sexuell anstößigen, kinderpornographischen, rechtsradikalen, volksverhetzenden, verleumderischen, illegalen, sittenwidrigen oder unethischen Inhalte abzulegen. Flexisys prüft die Daten der Unternehmer nicht, ist aber verpflichtet bei Meldung solcher Inhalte diese unverzüglich ohne Zustimmung des Unternehmers vom Server zu löschen. Der Unternehmer wird über eine solche evt. Löschung per E-Mail darüber informiert. Ebenfalls ist Flexisys in einem solchen Fall berechtigt, ohne Vorankündigung und Zustimmung des Unternehmers, den Account auf unbestimmte Zeit zu sperren.
11.4 Änderung an der Hardware-Konfiguration (Upgrade and Downgrade)
Bei einem Upgrade (Erhöhung der gewünschten Hardware-Ressourcen) wird der offene Leistungszeitraum taggenau begutschriftet und der neue geänderte virtuelle Server für den virtuellen Server (als wenn es eine Neubestellung wäre) in Rechnung gestellt.
Bei einem Downgrade (Senkung der gewünschten Hardware-Ressourcen) wird nach Laufzeitende der geänderte neue virtuelle Server in Rechnung gestellt (als wenn es eine Neubestellung wäre). Flexisys kann zusätzlich die offene Laufzeit des alten virtuellen Servers taggenau begutschriften, ist dazu aber nicht verpflichtet.
12. Besondere Bestimmungen für Reseller
12.1 Auftritt unter eigenem Namen
Der Reseller übernimmt selbst, alleinig und unter eigenem Namen den Support und jegliche damit in Zusammenhang stehendene Verantwortung gegenüber seinen Kunden.
12.2 Informationspflicht und Zustimmung seiner Kunden
Der Reseller ist verpflichtet, seine Kunden über die für sie relevanten Bestimmungen der AGB von Flexisys und ebenso auch über die AGB der jeweiligen Registrierungsstellen bei allen Domain-Transaktionen zu informieren. Der Reseller verpflichtet sich weiters, vor jeder Domain-Transaktion mit der er Flexisys beauftragt, die erforderliche Zustimmung des Domain-Inhabers einzuholen. Der Reseller hält Flexisys bzgl. sämtlicher evt. fehlender Zustimmungen Domain-Transaktionen betreffend, schad- und klaglos.
Stand: 1. Jänner 2009



